Seniorenheim
Mit dem Begriff
Seniorenheim wird eine Einrichtung bezeichnet, in der
Senioren wohnen und gleichzeitig betreut beziehungsweise gepflegt werden. Ein Seniorenheim wird häufig auch als Altenheim, Senioren- bzw.
Altersresidenz bezeichnet. Im süddeutschen Raum, in der Schweiz und in Österreich ist für ein Seniorenheim zudem die Bezeichnung Altersheim gängig. Werden in einem Seniorenheim auch Pflegeleistungen angeboten, wird dieses häufig als Pflegeheim bezeichnet.
Finanziert wird ein
Seniorenheim entweder von einer gemeinnützigen Trägerorganisation (dies betrifft circa jedes zweite Seniorenheim in Deutschland), von einem staatlichen Träger oder von privaten Betreibern.
Das Seniorenheim als "dreigliedrige Institution"
Die genaue Ausrichtung von einem Seniorenheim lässt sich anhand einer dreigliedrigen Skala typisieren. Diese ist im sogenannten Heimgesetz festgeschrieben. Unterschieden wird zwischen:
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Altenwohnheim: Die vom
Seniorenheim erbrachten Leistungen sind hier stark auf den Wohnaspekt fokussiert. Zusätzliche Leistungen wie Betreuung und Versorgung finden in kleinem Umfang statt und haben Servicecharakter.
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Altenheim: Die im
Altenwohnheim angebotenen zusätzlichen Leistungen nehmen in einem solchen
Seniorenheim eine größere Relevanz ein. Zusätzlich werden im Seniorenheim erste Pflegeleistungen abgesichert.
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Altenpflegeheim: In einem solchen
Seniorenheim findet eine
stationäre Pflege Rund um die Uhr statt. In Deutschland gibt es ca. 10000 solcher
Seniorenheime.
Häufig sind diese verschiedenen Heimtypen im
Seniorenheim unter einem Dach untergebracht und werden parallel betrieben. Somit ist bei Bedarf ein reibungsloser und unkomplizierter Übergang zwischen den verschiedenen Betreuungsformen möglich. Die Senioren bleiben in der Umgebung des ihnen bereits vertrauten Seniorenheim.
Das Betreute Wohnen im Seniorenheim
Das sogenannte Betreute Wohnen wird häufig als Alternative zum
Seniorenheim gesehen. Hierbei handelt es sich um altersgerecht konstruierte (Eigentums- oder Miet-) Wohnungen mit Servicecharakter. So befinden sich medizinische Betreuung oder ambulante Leistungen in direkter Nähe (meist im Haus). Senioren leben hier im Idealfall bis zum Ende selbstbestimmt in der eigenen Wohnung.
Häufig gibt es Angebote für Betreutes Wohnen auch direkt im (oder in direkter Nähe zum)
Seniorenheim. Bei Bedarf ist so ein fließender Wechsel ins Seniorenheim möglich.
Gesetzliche Regeln für ein Seniorenheim
Die Abläufe im
Seniorenheim sind im Heimgesetz (HeimG) rechtlich fixiert. Zusätzlich für ein Seniorenheim relevant sind Rechtsverordnungen wie die Heimpersonalverordnung, die Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimmindestbauverordnung). Geregelt werden also sowohl bauliche Standards für das Seniorenheim, wie auch Vorgaben hinsichtlich Personal und Betreuung im Seniorenheim.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz, das die tägliche Arbeit im
Seniorenheim bestimmt, liegt bei den Ländern. Die ordnungsgemäße Umsetzung sowie die Einhaltung von Standards werden von der Heimaufsicht überwacht. Je nach Bundesland ist die für ein Seniorenheim zuständige Heimaufsicht bei verschiedenen Institutionen untergebracht. Alle Fragen, die die Zulassung und Finanzierung vom Seniorenheim regeln, sind im Pflegeversicherungsgesetz festgeschrieben.