Heilpraktiker in München

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Heilpraktiker Brancheninformation

Heilpraktiker München


Ein Heilpraktiker ist die geschützte Berufsbezeichnung für eine eigenverantwortliche, freiberufliche Person, welche die Erlaubnis besitzt Heilkunde auszuüben ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Meist ist dieser in einer Heilpraxis tätig.

Unterschiede einer Naturheilpraxis

Entscheidende Unterschiede zu einem Arzt in München sind dass eine Ausbildung nicht vorgeschrieben ist und die Befugnisse eines Heilpraktikers rechtlich eingeschränkt sind. Er darf beispielsweise keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder bestimmte Infektionskrankheiten behandeln. Ohne Einschränkung ist die Ausübung der Psycho- und Physiotherapie möglich.
Heilpraktiker darf sich nur nennen, wer die volle Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen Heilkunde hat. Personen mit beschränkter Erlaubnis ist dies unter Strafandrohung verboten.
In Deutschland arbeiten etwa 20.000 Heilpraktiker, die meisten davon in einer Praxis für Naturheilkunde, in der Kurzform auch Naturheilpraxis genannt. Oft betreiben Heilpraktiker auch eine Homöopathische Praxis in München.
Persönliche Voraussetzungen für die Ausübung der allgemeinen Heilkunde sind ein Mindestalter von 25 Jahren, eine Heilpraxis, ein ärztlicher Nachweis der körperlichen, geistigen und seelischen Eignung für den Beruf und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem müssen medizinische Kenntnisse in Prüfungen nachgewiesen werden, für die in allen Bundesländern ähnliche Fragenkataloge zu Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnostik und Pharmakologie zum Einsatz kommen. Wichtig zu beachten ist, dass es eine Vielzahl von Heilpraktikerverbänden und freien Trägern gibt, die Ausbildungen unterschiedlicher Länge anbieten. Die Berufsverbände haben sich zwar auf eine Berufsordnung für Heilpraktiker geeinigt, diese ist jedoch nicht für alle Heilpraktiker rechtsverbindlich sondern nur als vereinsinternes Recht gültig.

Beschränkte Erlaubnis einer Naturheilpraxis

Für Personen mit beschränkter Heilpraktikererlaubnis ist seit 1993 die Ausübung von Psychotherapie und seit 2009 in ganz Deutschland von Physiotherapie möglich. Neben dem Arzt- und dem Heilpraktikerberuf haben sich in der Psycho- und Physiotherapie weitere Heilberufe entwickelt, die vom Beruf des Heilpraktikers abzugrenzen sind. Sie sind keine Untergliederung sondern beinhalten lediglich die Ausübung von Psycho- oder Physiotherapie als eigenständiges Teilgebiet der Heilkunde. Deren allgemeine Ausübung oder auch Diagnostik über das abgegrenzte Gebiet hinaus ist verboten.
Durch sektorale Heilpraktikererlaubnisse wird der traditionelle Beruf des allgemeinen Heilpraktikers nicht abgeschafft, es wurde seitens des Gesetzgebers aber noch keine neue Berufsbezeichnung für Personen mit beschränkter Erlaubnis festgelegt. Auf Grund dieser Verwechslungsgefahr dürfen diese Personen nicht als Heilpraktiker firmieren. Da ein Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis sämtliche Tätigkeiten ausüben und benennen darf reicht ein bloßer Tätigkeitszusatz nicht aus. Achten Sie bei Ihrer Suche nach einem Heilpraktiker in München also auf die Berufsbezeichnung - ein "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psycho-/Physiotherapie" ist lediglich im Besitz einer beschränkten Ausübungserlaubnis. Verfügt ein Heilpraktiker über eine Vollzulassung, darf er physische und psychische Leiden diagnostizieren und eine eigene Therapie auch mit körperlicher Behandlung durchführen. Meistens werden dabei Methoden aus dem Naturheilverfahren und der osteopathischen Medizin verwendet, verschreibungspflichtige Medikamente und solche, die unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fallen, dürfen nicht verordnet werden.
Da er über Therapiefreiheit verfügt, kann der Heilpraktiker sämtliche Verfahren ausüben, die er beherrscht. Chinesische Medizin (TCM), Akupunktur und spezielle Massagen, anerkannte als auch naturheilkundliche beziehungsweise ganzheitliche Verfahren. Erfundene Therapiebezeichnungen sind nicht zulässig.
In Städten wie München, ist das Bezahlungsverhältnis nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt, in der Regel zahlt der Patient seine Rechnungen selbst. Teilweise werden bestimmte Heilverfahren von manchen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, natürlich mehr von den privaten.
In großen Städten wie München ist allen Heilpraktikern verboten, unabhängig vom Grad Ihrer Ausbildung, die Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten, die Ausübung der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Geburtshilfe sowie der Leichenschau. Auch dürfen sie keine Geschlechtskrankheiten behandeln wenn diese sexuell übertragbar sind. Die besten Heilpraktiker, Heilpraxen und Praxen für Naturheilkunde in München finden Sie auf dieser Seite. In München gibt es circa 800 Heilpraktiker, welche in einer Praxis für Naturheilkunde tätig sind.

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